Sage 50 Formulargestaltung

Mehrwertsteuer-Anpassung

Hinweise und Tipps für die bevorstehende Anpassung der Mehrwertsteuer

Informationen rund um das Thema Mehrwertsteuererhöhung und Umsatzsteuervoranmeldung für Sage 50

Die Hintergründe.

Der Koalitionsausschuss hat eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Der bisherige „volle“ Steuersatz sinkt von 19% auf 16%. Der ermäßigte Steuersatz von 7% auf 5%. Die Senkung endet zum 31.12.2020, so dass für alle Nutzer nun die Anpassung auf die 19% (bzw. 7%) durchzuführen ist.

 

Update erschienen und Hinweise zur Umsatzsteuervoranmeldung.

Inzwischen sind mehrere Updates (Version 2021.1.2.34 oder höher) von Sage erschienen, das Kunden mit laufendem Wartungsvertrag in der Regel angeboten wird. Hierin ist ein Assistent zur Anpassung enthalten. Weitere Informationen zu diesem Update hat Sage hier veröffentlicht. Da dieses Update jedoch erhebliche Änderungen auf buchhalterischer Seite durchführt, sollten Sie zunächst schauen, ob unsere Anleitung für Sie der einfachere Weg sein kann.

Achtung: Sollten Sie den Buchhaltungsbereich in Kombination mit Anzahlungsrechnungen nutzen, verwenden Sie bitte anstelle dieser Anleitung das Steuerhilfepaket Premium von Sage.

Kostenloses Vorgangsjournal zur einfachen Prüfung der Steuerhöhe

Um unseren Kunden die Auswertung der verwendeten Steuersätze bzw. -Höhe zu erleichtern haben wir HIER ein Vorgangsjournal zur Verfügung gestellt. Mit Ihm können Sie Rechnungen, Gutschriften und Storni in beliebigen Zeiträumen auswerten und so die Prüfung der korrekten Steuer einfach nachvollziehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für kostenlose Anleitungen und Auswertungen kein kostenloser Support möglich ist. Für Feedback und Anregungen sind wir selbstverständlich dankbar.

Sollten Sie einen spezielle Auswertung benötigen, so können wir diese kostenpflichtig erstellen. Sprechen Sie uns einfach an.

 

 

 

Aktualisiert: Kurzleitfaden zur Mehrwertsteuer-Anpassung und Hinweise zur Umsatzsteuervoranmeldung

Aufgrund der sehr hohen Nachfrage haben wir unseren Kurzleitfaden zur Anpassung der Mehrwertsteuer-Sätze Sage 50 für Sie HIER zum Download zur Verfügung gestellt. Dieser enthält auch Hinweise zur Umsatzsteuervoranmeldung.

Dieser Kurzleitfaden zeigt anhand eines bebilderten Beispiels, wie die Steuersätze in Sage50 leicht selbst angepasst werden können. Das hier gezeigte Verfahren ist ggf. für den eigenen Anwendungsfall anzupassen und zu erweitern, sollte aber i.d.R. für die meisten Anwender weitestgehend ausreichen.

Gerne unterstützen wir Sie auch hierbei.

Telefon: 0 21 61 – 821 90 64 · E-Mail: team (at) hph-software . de

Was können Sie tun?

Grundsätzlich kann jeder Nutzer in Sage 50 die Steuersätze anpassen. Dies geschieht (vorausgesetzt Sie verfügen über die Rechte innerhalb des Programms) über die Stammdatenanpassung. Hier können bestehende Steuercodes angepasst aber auch neue angelegt werden. Die Anlage von zusätzlichen Steuercodes ist nicht zu empfehlen, da dieser dann in allen Artikeln entsprechend angepasst werden muss.

 

Was sind die Risiken?

Durch die Anpassung der Steuercodes kann zwar die Höhe der Mehrwertsteuer zu beliebigen Startdaten automatisch geändert werden. Somit können Sie im Falle, dass Sie keine Buchhaltung und auch keinen Datev-Export mit dem Programm machen, zumindest Dokumente mit geänderten Steuersätzen erstellen. Da aber die Steuerkonten, also die Konten auf die die geänderte Steuer gebucht wird, aktuell unklar sind, löst dieses Vorgehen für viele das Problem nicht dauerhaft. Kritisch sind zudem folgende Fälle:

  • Anzahlungsrechnungen und Schlussrechnung haben möglicherweise verschiedene Steuersätze, weil sie innerhalb bzw. außerhalb der zeitlichen Befristung liegen.
  • Leistungszeitraum und Rechnungserstellungen sind nicht beide innerhalb oder außerhalb der Befristung der Steuersenkung.
  • Erstellung von Gutscheinen, die nach der Befristung eingelöst werden.

 

Wo kann es Schwierigkeiten geben?

Probleme erwarten wir aktuell

  • bei Nutzern, die einen aus dem PC Kaufmann migrierten Mandanten verwenden, da hier die Aktualisierung eines Sachkontenrahmens nicht ohne Weiteres möglich ist. Diese Mandanten erkennt man sehr einfach an den Debitornummern, die mit „D“ beginnen also z.B. D102000. Sie Sachkonten beginnen in der Regel mit „S“
  • Nutzer von Sage 50, Sage 50c, GS Office oder dem PC Kaufmann, die keinen Wartungsvertrag haben. Diese erhalten somit keine Programmupdates und sind zur manuellen Anpassung der relevanten Einstellungen gezwungen.
  • Andernder, die zahlreiche manuelle Sach- und Erlös- als auch Steuerkonten angelegt haben und  somit nur begrenzt mit dem Standard arbeiten. Hier ist eine Korrektur mittels Programmupdate nicht möglich.

 

Wir helfen bei der Umstellung

Für Sage 50 bzw. Sage 50c Nutzer, die einen laufenden Wartungsvertrag haben, stellt nach unseren Informationen Sage ein Programmupdate bereit. Der Zeitpunkt ist noch unklar. Dieses stellt nach heutigem Wissensstand die Steuersätze und ggfls. neue Sachkonten bereit. Denkbar wäre auch ein neues, integriertes Umsatzsteuervoranmeldungsformular, falls dies seitens der Finanzverwaltungen geändert wird.

Eine Anpassung der Formulare ist in der Regel nicht erforderlich, da sowohl das mitgelieferte Sage-Beispielformular als auch die über die HPH-Software erstellte Formulare die Steuersätze nicht fest „verankert“ haben, sondern die Steuerhöhe aus dem Vorgang auslesen und entsprechend ausgeben.

 

Rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns Ihre konkrete Anfrage

 

Tel. 02161 – 8219064 (Mo – Fr von 8:30 Uhr – 17:00 Uhr)

 


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